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Produktinformationen für die Incoming-Versicherung
Die Incoming-Versicherung sichert ausländische Gäste ab, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein
Gastland kommen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
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hier online abschließen!
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TÜV geprüfter
Online-Shop |
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Angebot 1 :
Incoming-Komplettschutz
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Incoming-Krankenversicherung |
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Reise-Haftpflichtversicherung |
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Reise-Unfallversicherung |
Angebot 2 : Incoming-Krankenversicherung
mit medizinischer Notfall-Hilfe |
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Incoming-Krankenversicherung
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Die Leistungen der Incoming-Krankenversicherung |
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Heilbehandlungen im Gastland
- Stationäre und ambulante Heilbehandlungen;
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
- Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt bis einschließlich der 32. Schwangerschaftswoche;
- schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen;
- Hilfsmittel. |
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Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch,
wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird. |
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Such-,
Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen; |
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Gepäckrückholung; |
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Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung,
Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie
gegenüber dem Krankenhaus; |
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Arzneimittel-Beratungs-Service; |
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Überführung bzw. Bestattung im Ausland;
Rückholung von Kindern; |
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Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle
erreichbar. |
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Versicherungssumme: unbegrenzt |
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Die Leistungen der Reise-Haftpflichtversicherung |
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Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.
Deckungssumme: 500.000 Euro. |
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Die Leistungen der Reise-Unfallversicherung |
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Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im Gastland, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssumme: Tod 10.000 Euro/ Invalidität 20.000 Euro.
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Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von
der Reiseversicherung per E-Mail als PDF-Dokument zugesendet.
Die Police ist geeignet zur Vorlage bei Botschaften und Konsulaten.
Prämie für
Incoming-Komplettschutz
ohne Selbstbehalt:
| Reisetage |
je Person bis 64 Jahre |
je Person
zw. 65-74 Jahre |
je Person ab 75 Jahre |
5 Tage
10 Tage
15 Tage
20 Tage
30 Tage
45 Tage
60 Tage |
16,- €
23,- €
34,- €
48,- €
71,- €
109,- €
146,- € |
27,- €
39,- €
58,- €
81,- €
121,- €
186,- €
249,- € |
37,- €
55,- €
82,- €
114,- €
171,- €
262,- €
351,- € |
Prämie für
Incoming-Krankenversicherung
ohne Selbstbehalt:
| Reisetage |
je Person bis 64 Jahre |
je Person
zw. 65-74 Jahre |
je Person ab 75 Jahre |
5 Tage
10 Tage
15 Tage
20 Tage
30 Tage
45 Tage
60 Tage |
9,- €
13,- €
21,- €
30,- €
46,- €
73,- €
101,- € |
15,- €
23,- €
35,- €
50,- €
78,- €
124,- €
172,- € |
21,- €
32,- €
50,- €
71,- €
110,- €
175,- €
242,- € |
Weitere Informationen:
Ohne Altersbeschränkung.
Maximaler Aufenthalt 60 Tage.
Selbstbehalt:
ohne Selbstbehalt
Bei der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt der Selbstbehalt bei Sachschäden EUR 150,- ja Schadenfall.
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Incoming-Versicherung ist jederzeit vor
Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
Versicherungsbedingungen
für die Incoming-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2009).
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Mehr Informationen zur Incoming Krankenversicherung:
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom
22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung
der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
Für die Erteilung des Einreisevisums ist eine Krankenversicherung für den Besucher vorzuweisen.
Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Incoming-Versicherung muss dann erneut abgeschlossen werden und die alte Police kann bei der Europäischen Reiseversicherung
mit dem Begründungsschreiben der Botschaft oder des Konsulats zur Rückerstattung der bereits gezahlten Versicherungsprämie
eingereicht werden.
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