Incoming-Krankenversicherung

 jetzt auch ohne
 Selbstbehalt 

Die Incoming-Versicherung für ausländische Gäste 
in Deutschland und in den EU-Staaten

Produktinformationen für die Incoming-Versicherung
Die Incoming-Versicherung sichert ausländische Gäste ab,
die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein
Gastland kommen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen).
 

hier online abschließen!

Die ERV Incoming-Krankenversicherung mit TÜV geprüftem Online-Abschluss
 

TÜV geprüfter 
Online-Shop

Angebot 1 :  Incoming-Komplettschutz
Incoming-Reisekrankenversicherung Incoming-Krankenversicherung
Incoming-Reiseversicherung Reise-Haftpflichtversicherung
Gästeversicherung Reise-Unfallversicherung
 
Angebot 2 :  Incoming-Krankenversicherung
mit medizinischer Notfall-Hilfe
Incomingversicherung Incoming-Krankenversicherung
 
 
Die Leistungen der Incoming-Krankenversicherung
Visum-Versicherung Heilbehandlungen im Gastland
- Stationäre und ambulante Heilbehandlungen;
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
- Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt bis einschließlich der 32. Schwangerschaftswoche;
- schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen;
- Hilfsmittel.
Visum-Krankenversicherung Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
Krankenversicherung für Besucher aus dem Ausland Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen;
Ausländerversicherung Gepäckrückholung;
Ausländer-Reisekrankenversicherung Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus;
Reisekrankenversicherung für Besucher Arzneimittel-Beratungs-Service;
Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland Überführung bzw. Bestattung im Ausland;
Rückholung von Kindern;
Ausländische Besucher Krankenversicherung Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
  Versicherungssumme: unbegrenzt
 
Die Leistungen der Reise-Haftpflichtversicherung
Reisekrankenversicherung für Ausländer Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.
Deckungssumme: 500.000 Euro.
 
Die Leistungen der Reise-Unfallversicherung
Krankenversicherung für ausländische Gäste Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im Gastland,
die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen. Versicherungssumme: Tod 10.000 Euro/ Invalidität 20.000 Euro.

Produktinformationsblatt Komplettschutz
Produktinformationsblatt Incoming Krankenversicherung


Versicherungsbedingungen für die Incoming-Versicherung
der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2012).

 

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.         

Incoming Versicherung Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von 
der Reiseversicherung per E-Mail als PDF-Dokument zugesendet. 

Die Police ist geeignet zur Vorlage bei Botschaften und Konsulaten. 

Tagesprämien für die Incoming-Krankenversicherung
ohne Selbstbehalt:
Reisetage Personen bis 64 Jahre Personen ab 65 Jahre
1 Tag bis
max. 45 Tage

1 Tag bis
max. 365 Tage

 2,20 €


 2,60 € 

 4,70 €


 5,60 € 

Tagesprämien für den Incoming-Komplettschutz
ohne Selbstbehalt:

Reisetage Personen bis 64 Jahre Personen ab 65 Jahre
1 Tag bis
max. 45 Tage

1 Tag bis
max. 365 Tage

 3,20 €


 3,70 € 

 7,20 €


 8,50 € 

Tagesprämien für die Incoming-Krankenversicherung
mit Selbstbehalt:
Reisetage Personen bis 64 Jahre Personen ab 65 Jahre
1 Tag bis
max. 45 Tage

1 Tag bis
max. 365 Tage

 1,40 €


 1,60 € 

 3,20 €


 3,70 € 

Tagesprämien für den Incoming-Komplettschutz
mit Selbstbehalt:

Reisetage Personen bis 64 Jahre Personen ab 65 Jahre
1 Tag bis
max. 45 Tage

1 Tag bis
max. 365 Tage

 2,50 €


 2,80 € 

 5,60 €


 6,40 € 

Weitere Informationen: 
Ohne Altersbeschränkung. 
Maximaler Aufenthalt 365 Tage.


Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Abwahl des Selbstbehalts möglich

Bei der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt der Selbstbehalt bei Sachschäden EUR 150,- je Schadenfall.

Abschlussfrist:
Der Abschluss der Incoming-Versicherung ist jederzeit vor Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.

 

 
Mehr Informationen zur Incoming-Krankenversicherung:

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen. Für die Erteilung des Einreisevisums ist eine Krankenversicherung für den Besucher vorzuweisen.

Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Incoming-Versicherung muss dann erneut abgeschlossen werden und die alte Police kann bei der Europäischen Reiseversicherung mit dem Begründungsschreiben der Botschaft oder des Konsulats zur Rückerstattung der bereits gezahlten Versicherungsprämie eingereicht werden. 

 

 Disclaimer
Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  Tel. 0174-1363102    
E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

   

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Die Visum-Krankenversicherung der Hansemerkur Reiseversicherung

Die ELVIA Incoming-Reisekrankenversicherung der Allianz Assistance Reiseversicherung