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Produktinformationen für die Incoming-Versicherung
Die Incoming-Versicherung sichert ausländische Gäste ab, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein
Gastland kommen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen).
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hier online abschließen!
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TÜV geprüfter
Online-Shop |
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Angebot 1 :
Incoming-Komplettschutz
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Incoming-Krankenversicherung |
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Reise-Haftpflichtversicherung |
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Reise-Unfallversicherung |
Angebot 2 : Incoming-Krankenversicherung
mit medizinischer Notfall-Hilfe |
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Incoming-Krankenversicherung
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Die Leistungen der Incoming-Krankenversicherung |
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Heilbehandlungen im Gastland
- Stationäre und ambulante Heilbehandlungen;
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
- Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt bis einschließlich der 32. Schwangerschaftswoche;
- schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen;
- Hilfsmittel. |
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Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch,
wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird. |
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Such-,
Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen; |
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Gepäckrückholung; |
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Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung,
Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie
gegenüber dem Krankenhaus; |
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Arzneimittel-Beratungs-Service; |
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Überführung bzw. Bestattung im Ausland;
Rückholung von Kindern; |
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Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle
erreichbar. |
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Versicherungssumme: unbegrenzt |
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Die Leistungen der Reise-Haftpflichtversicherung |
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Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.
Deckungssumme: 500.000 Euro. |
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Die Leistungen der Reise-Unfallversicherung |
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Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im Gastland,
die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssumme: Tod 10.000 Euro/ Invalidität 20.000 Euro.
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Produktinformationsblatt Komplettschutz
Produktinformationsblatt Incoming
Krankenversicherung
Versicherungsbedingungen
für die Incoming-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2012).
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
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Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von
der Reiseversicherung per E-Mail als PDF-Dokument zugesendet.
Die Police ist geeignet zur Vorlage bei Botschaften und Konsulaten.
Tagesprämien für die Incoming-Krankenversicherung
ohne Selbstbehalt:
| Reisetage |
Personen bis 64 Jahre |
Personen
ab 65 Jahre |
1 Tag bis
max. 45 Tage
1 Tag bis
max. 365 Tage |
2,20 €
2,60 € |
4,70 €
5,60 € |
Tagesprämien für
den Incoming-Komplettschutz
ohne Selbstbehalt:
| Reisetage |
Personen bis 64 Jahre |
Personen
ab 65 Jahre |
1 Tag bis
max. 45 Tage
1 Tag bis
max. 365 Tage |
3,20 €
3,70 € |
7,20 €
8,50 € |
Tagesprämien für die
Incoming-Krankenversicherung
mit Selbstbehalt:
| Reisetage |
Personen bis 64 Jahre |
Personen
ab 65 Jahre |
1 Tag bis
max. 45 Tage
1 Tag bis
max. 365 Tage |
1,40 €
1,60 € |
3,20 €
3,70 € |
Tagesprämien für
den Incoming-Komplettschutz
mit Selbstbehalt:
| Reisetage |
Personen bis 64 Jahre |
Personen
ab 65 Jahre |
1 Tag bis
max. 45 Tage
1 Tag bis
max. 365 Tage |
2,50 €
2,80 € |
5,60 €
6,40 € |
Weitere Informationen:
Ohne Altersbeschränkung.
Maximaler Aufenthalt 365 Tage.
Selbstbehalt:
Der Selbstbehalt beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Abwahl des Selbstbehalts möglich
Bei der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt der Selbstbehalt bei Sachschäden EUR 150,- je Schadenfall.
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Incoming-Versicherung ist jederzeit vor
Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
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Mehr Informationen zur Incoming-Krankenversicherung:
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung
der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
Für die Erteilung des Einreisevisums ist eine Krankenversicherung für den Besucher vorzuweisen.
Was passiert mit der
Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Incoming-Versicherung muss dann erneut abgeschlossen werden und die alte Police kann bei der Europäischen Reiseversicherung
mit dem Begründungsschreiben der Botschaft oder des Konsulats zur Rückerstattung der bereits gezahlten Versicherungsprämie
eingereicht werden.
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